Allgemeine Liefer- und Verkaufsbedingungen

Für alle Angebote und Lieferungen gelten die Allgemeinen Liefer- und Verkaufsbedingungen der Metaalunie, wie sie beim Kanzleiamt Rotterdam eingereicht wurden. Eine Kopie kann auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden oder sehen Sie sich die Allgemeinen Liefer- und Verkaufsbedingungen von Raca Parts an.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Koninklijke Metaalunie (dem Arbeitgeberverband für kleine und mittlere Unternehmen in der Metallindustrie), genannt BEDINGUNGEN DER METAALUNIE, eingereicht beim Register des Gerichts Rotterdam am 1. Januar 2019. Veröffentlichung der Koninklijke Metaalunie, Postfach 2600, 3430 GA, Nieuwegein.

© Koninklijke Metaalunie.

Zusätzliche Bedingungen für Sanktionsländer

  1. Zusätzlich zu den geltenden Metaalunie-Bedingungen gelten die folgenden Bestimmungen in Bezug auf Lieferungen in Sanktionsländer.
  2. Sowohl der Kunde als auch der Auftragnehmer sind verpflichtet, die geltenden Gesetze und Vorschriften in Bezug auf Sanktionsländer einzuhalten. Aufgrund dieser Gesetze und Vorschriften, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die (inter)nationalen Gesetze und Vorschriften, auf die Artikel 2 des Sanktionsgesetzes 1977 verweist, ist es dem Kunden untersagt, Produkte des Auftragnehmers an (Kunden mit Sitz oder operierend in) Ländern weiterzuverkaufen, die in der Liste der Sanktionsländer aufgeführt sind und deren Lieferung gemäß den Artikeln 3 und 4 des Sanktionsgesetzes 1977 nicht gestattet ist.
  3. Alle Folgen eines (Weiter-)Verkaufs oder einer (Weiter-)Lieferung der gelieferten Produkte durch den Kunden im Widerspruch zu den geltenden Gesetzen und Vorschriften gehen zu Lasten und auf Risiko des Kunden. Der Kunde stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus den Handlungen des Kunden in Verletzung des oben genannten Weiterverkaufsverbots ergeben.